„Sind wir noch menschlich?“ – Völkermord, Annexion und Europas stille Mitschuld

von Reinhold W. Lang | Präsident, Club of Rome – Austrian Chapter5. Juni 2026

Kurzfassung – Dieser Kommentar – der zweite einer Reihe von vier über Europas moralische Glaubwürdigkeit als Verteidiger des Völkerrechts – antwortet direkt auf die Fragen, die Leserinnen und Leser von Teil 1 aufgeworfen haben. Er untersucht der Reihe nach folgende Themen: erstens, den wissenschaftlichen und institutionellen Konsens zum Völkermord in Gaza (einschließlich der wegweisenden Schlussfolgerungen von Israels eigenen führenden Menschenrechtsorganisationen B’Tselem und Physicians for Human Rights Israel); zweitens, die sich beschleunigende De-facto-Annexion des Westjordanlands (einschließlich des weltweit einzigen Militärgerichtssystems für Minderjährige, das ausschließlich auf palästinensische Kinder angewandt wird, sowie des kürzlich verabschiedeten sogenannten „Todesstrafe-für-Terroristen-Gesetzes“, das ebenfalls ausschließlich für Palästinenser gilt); drittens, die Schädigung der Zivilbevölkerung und die Zerstörung ziviler Infrastruktur im Libanon sowie Israels systematische Instrumentalisierung von Waffenstillstandsvereinbarungen als Deckmantel für fortgesetzte Militäroperationen; und viertens, die jüngsten EU-Sanktionen gegen israelische Siedler – ein erster Schritt, der jedoch völlig unzureichend ist und die israelischen Minister, die die größte Verantwortung tragen, auffällig ausspart.

Als Fazit (CONCLUSIO) wird argumentiert, dass Europas selektive Anwendung der regelbasierten internationalen Ordnung – entschlossen gegen Russlands Invasion der Ukraine, weitgehend schweigend gegenüber den hier dokumentierten Verstößen – nicht nur einen Reputationsschaden darstellt, sondern einen strukturellen Widerspruch, der eben jene Rechtsordnung aushöhlt, die Europa zu verteidigen beansprucht. Wie in Teil 1 dargelegt, bleibt der klarste und rechtlich sicherste Hebel, der der EU zur Verfügung steht, jener, den sie wiederholt verweigert hat: die Aussetzung ihres Assoziierungsabkommens mit Israel gemäß der Konditionalitätsklausel von Artikel 2. Die Geschichtsschreibung wird sich nicht an die prozeduralen Gründe erinnern. Sie wird sich daran erinnern, auf welcher Seite Europa stand – auf der Seite des Völkerrechts oder auf der Seite des politischen Opportunismus.

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Inhalte


Vorbemerkungen

Die Veröffentlichung meines ersten Kommentars, Europas moralische Glaubwürdigkeit auf dem Spiel, Ende April 2026 rief Reaktionen hervor, die gleichermaßen zustimmend, skeptisch und kritisch waren. Drei substanzielle Fragen wiederholten sich und rechtfertigen eine direkte und fundierte Antwort. Doch es ist nicht allein die Resonanz der Leserschaft seit der Veröffentlichung von Teil 1 haben sich bedeutsame neue Entwicklungen ergeben, die drei weitere Teile unter demselben Haupttitel motiviert haben. Zusammen bestätigen und untermauern sie nachdrücklich die zentrale Argumentation und den Kern von Teil 1: die Autorität, die Bedeutung und die fortdauernde Geltungskraft des Völker- und humanitären Rechts, sowie Europas moralische Glaubwürdigkeit als dessen erklärter Verteidiger, stehen auf dem Spiel.

Dieser Kommentar Teil 2 einer vier-teiligen Serie antwortet direkt auf die drei Hauptfragen der Leserinnen und Leser von Teil 1 und reflektiert anschließend kurz die jüngsten EU-Sanktionen gegen israelische Siedler. Er untersucht der Reihe nach: (1) die Angemessenheit eines öffentlichen Statements eines Präsidenten eines Club of Rome Chapters zu solchen Fragen; (2) den wissenschaftlichen und institutionellen Konsens zum Völkermord in Gaza; (3) Entwicklungen im Westjordanland und im Libanon; und (4) die jüngsten EU-Sanktionen gegen israelische Siedler ein erster Schritt, der jedoch weit hinter dem Notwendigen zurückbleibt. Die Conclusio führt diese verschiedenen Fäden zusammen und stellt Europas anhaltende Weigerung, sein Assoziierungsabkommen mit Israel auszusetzen, erneut in den Mittelpunkt.

Die Behandlung dieser Themen macht Teil 2 zwangsläufig zu einer etwas längeren Lektüre. Ich bitte die Leserinnen und Leser um Geduld und vertraue darauf, dass der Gegenstand dies rechtfertigt. Die Abfolge der Abschnitte folgt zwar einem kohärenten Gesamtargument, doch ist jeder Abschnitt auch so gestaltet, dass er für sich alleinstehend und unabhängig gelesen werden kann.

Als Ausblick behandelt Teil 3 der Kommentarreihe weitere Entwicklungen, die sich über die in Teil 1 und Teil 2 behandelten Themen hinaus vollzogen und intensiviert haben: die anhaltende Unterdrückung pro-palästinensischer Proteste und der freien Meinungsäußerung an Universitäten; die systematische Kriminalisierung jener, die Verstöße gegen das Völkerrecht dokumentieren und unbequeme Wahrheiten aussprechen von UN-Sonderberichterstattern und Anklägern des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) bis hin zu Analysten im Ruhestand; Israels illegale Abfangaktionen der Gaza-Solidaritätsflottille in internationalen Gewässern; sowie die systematische sexuelle Gewalt und den Missbrauch im israelisch-palästinensischen Konflikt. Einem noch weitreichenderen und in der Tat dramatischen Horizont widmet sich sodann Teil 4: dem US-israelischen Krieg gegen den Iran im Kontext von Israels atomarer Ausnahmestellung und der nuklearen Eskalationsfalle sowie und entscheidend den konkreten Möglichkeiten und Chancen, die diese Krise Europa in der zunehmend zersplitterten und zerrütteten strategischen und geopolitischen Weltordnung bietet. Dies auch, um aufzuzeigen, dass Europas völkerrechtliches Bekenntnis mehr sein kann als Rhetorik.

Ich beginne mit den drei Hauptfragen, die als Reaktion auf Teil 1 aufgeworfen wurden.


1. Ist es angemessen, dass ein Club of Rome Chapter-Präsident zu diesem Thema öffentlich Stellung nimmt?

Diese Frage verdient eine direkte und klare Antwort: ja und es besteht eine Verpflichtung dazu.

Der Club of Rome (CoR) wurde 1968 mit der ausdrücklichen Überzeugung gegründet, dass Wissenschaftler und Intellektuelle eine Verantwortung tragen, die über ihre eigene Disziplin und Profession hinausgeht. Seine Gründungsmission war und bleibt, die drängendsten Herausforderungen der Menschheit jenseits politischer oder ideologischer Opportunitäten zu benennen sowie nachhaltige Lösungswege aufzuzeigen. Schon der wegweisende Bericht „Die Grenzen des Wachstums“ von 1972 war keine neutrale, technokratische Übung. Er war ein bewusster Akt öffentlicher Intervention.

Aus dieser Tradition heraus versteht sich der Club of Rome als unabhängiger Zusammenschluss von gesellschaftlichen Akteuren, der als Mahner gegen politische Kurzsichtigkeit, inkonsistente Normenanwendung und Doppelmoral auftritt. Gerechtigkeit, Gleichheit und Fairness sowie multilaterale Prinzipien und internationaler Dialog sind aus Sicht des Clubs die zentralen Säulen für nachhaltige Entwicklung, Frieden und globale Resilienz. Wer auf schwere und systematische Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen je nach geopolitischem Kontext und Eigeninteresse unterschiedlich reagiert und dadurch Straffreiheit ermöglicht , verliert nicht nur jede Glaubwürdigkeit, sondern bedroht letztlich die langfristige Stabilität einer regelbasierten Weltordnung. Dies aufzuzeigen – ebenso wie die spezifische Rolle und Verantwortung Europas angesichts der Entwicklungen im Nahen Osten –, ist die Essenz dieser Kommentarserie.

Es ist derselbe Geist, der eine Erklärung von 54 CoR-Mitgliedern im Juni 2025 inspirierte, die pointiert fragte: „Sind wir angesichts von Gaza noch menschlich?“1 ein Aufruf, der das, was in Gaza geschieht, unmissverständlich als Genozid bezeichnete und Rechenschaft im Einklang mit den Grundsätzen des Internationalen Gerichtshofs forderte. Zu den Unterzeichnern gehören mehrere sehr prominente CoR-Mitglieder Paul Shrivastava (Co-Präsident), Silvia Zimmermann del Castillo (Co-Präsidentin), Sandrine Dixson-Declève (ehemalige Co-Präsidentin) und Mamphela Ramphele (ehemalige Co-Präsidentin), unter anderen.

Eine Situation und Weltlage, in der die grundlegenden Normen des Völkerrechts die Völkermordkonvention, die Genfer Konventionen, die Urteile des Internationalen Gerichtshofs (IGH), die Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) systematisch verletzt werden, und in der (a) wichtige Vertreter der UNO und des IStGH persönlich von der US-Regierung sanktioniert werden, um ihre Arbeit zu behindern (darunter UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese und IStGH-Chefankläger Karim Khan), und in der (b) die Europäische Union gleichzeitig den einzigen institutionellen Hebel zur Durchsetzung ihrer eigenen erklärten Werte blockiert, während sie selbst persönliche Sanktionen verhängt, um die Meinungsfreiheit zu behindern (wie im Fall von Jacques Baud, einem pensionierten Schweizer Armeeoffizier und ehemaligen NATO-Geheimdienstanalysten), ist dies genau die Art zivilisatorischer Herausforderung, für deren Bewältigung der Club of Rome existiert. Angesichts der breit dokumentierten Verletzungen des humanitären Völkerrechts zu schweigen unter Berufung auf institutionelle Vorsicht oder ein Reputationsrisiko wäre selbst ein politischer Akt: einer der Mitschuld durch Schweigen.

Die Frage ist daher nicht, ob sich ein Präsident eines Club of Rome Chapters öffentlich zu Wort melden sollte. Die Frage ist vielmehr, ob das behandelte Thema eine solche Stellungnahme rechtfertigt, die vorgebrachten Argumente sachlich fundiert sind und die Schlussfolgerungen intellektuell redlich sind. Die Rückmeldungen, die ich zu Teil 1 erhalten habe einschließlich kritischer bestätigen dies in allen drei Punkten.


2. Kann man wirklich sagen, dass Israel in Gaza Völkermord (‘Genozid‘) begeht?

Diese Frage obwohl in den mir zugegangenen Rückmeldungen nur einmal explizit gestellt verdient eine besonders sorgfältige Behandlung. Ich bin sicher, dass sie in mehr Köpfen präsent ist, insbesondere in Ländern wie Österreich und Deutschland, wo die Bezeichnung Völkermord im Kontext Israel-Gaza sehr aufgeladen ist. Meine Antwort ist dennoch unmissverständlich: Ja auf der Grundlage der verfügbaren Belege und nach Einschätzung der überwältigenden Mehrheit jener, die am besten dazu befähigt und qualifiziert sind, dies zu beurteilen. Lassen Sie mich dies im Detail erörtern.

Das Wort „Völkermord (Genozid)“ trägt außerordentliches moralisches und rechtliches Gewicht, und ich verwende es nicht leichtfertig. In meinem ersten Kommentar habe ich bewusst die Sprache des Internationalen Gerichtshofs (IGH) aufgegriffen. Dieser hat bei der Anordnung einstweiliger Maßnahmen im Januar 2024 festgestellt, dass die Vorwürfe von Handlungen, die unter die Völkermordkonvention fallen könnten, ‘plausibel sind, und damit seine grundsätzliche Zuständigkeit bestätigt. Eine endgültige völkerrechtliche Feststellung durch den IGH steht noch aus. Da der IGH die fundamentale Plausibilität des Risikos gerichtlich festgestellt hat, erwächst daraus eine unmittelbare Handlungsverantwortung für die internationale Gemeinschaft. Damit sind die EU und ihre Mitgliedstaaten schon jetzt durch die UN-Völkermordkonvention völkerrechtlich verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um einen drohenden Völkermord zu verhindern.

Die verfahrenstechnische Vorsicht des IGH entspricht dem langwierigen juristischen Prozedere. Sie suspendiert jedoch nicht das moralische und wissenschaftliche Urteil – und dieses ist bemerkenswert klar geworden.

Ein UN-Sonderausschuss hatte bereits im November 2024 festgestellt, dass Israels Politik und Vorgehensweise ‚mit den Merkmalen eines Völkermords vereinbar sind, einschließlich des Einsatzes von Hunger als Kriegswaffe‘.2 Im Dezember 2024 kam Amnesty International – gefolgt von Human Rights Watch zwei Wochen später – zu dem Schluss, dass Völkermordhandlungen begangen worden seien.3 Besonders bedeutsamsten ist, dass die Unabhängige Internationale Untersuchungs­kommission der UN am 16. September 2025 feststellte, dass Israel vier der fünf im Artikel II der Völkermordkonvention von 1948 definierten Völkermordhandlungen begangen hat, und zu dem Schluss gelangte, dass die Völkermordabsicht (dolus specialis) ‚die einzig vernünftige Schlussfolgerung war, die aus der Gesamtheit der Beweise gezogen werden konnte‘.4 Die Kommission stellte ausdrücklich fest, dass der israelische Präsident Isaac Herzog, Premierminister Benjamin Netanjahu und der früherer Verteidigungsminister Yoav Gallant zur Begehung von Völkermord aufgestachelt haben – und verwies dabei unter anderem auf Gallants Erklärung, Israel Kämpfe gegen ‚menschliche Tiere und müsse entsprechend handeln‘, sowie auf Netanjahus Berufung auf die Amalekiter, ein biblisches Volk, das zur vollständigen Vernichtung bestimmt war. Diese Aussagen sind von besonderer rechtlicher Relevanz: Sie stellen unmittelbare Belege für die spezifische Völkermordabsicht (dolus specialis) dar, die die Völkermordkonvention voraussetzt – und die Südafrika in seinen Anklageschriftsätzen an den IGH vorgebracht hat.

Diese institutionellen Feststellungen werden durch einen überwältigenden Konsens unter akademischen Völkermordforschern bestätigt und untermauert – dies zeitliche sogar vorgeschaltet. In einer am 14. Mai 2025 erstmals veröffentlichten Recherche5 befragte die niederländische Tageszeitung NRC sieben renommierte Völkermord- und Holocaustforscher aus sechs Ländern, darunter Israel, die alle die israelische Offensive in Gaza als Völkermord bezeichneten. Die Zeitung wertete zudem 25 akademische Artikel aus dem Journal of Genocide Research – der führenden Fachzeitschrift auf diesem Gebiet – aus und stellte fest, dass alle acht Wissenschaftler aus dem Bereich der Völkermordforschung in Gaza einen Völkermord oder zumindest völkermörderische Gewalt sahen. ‘Entgegen der öffentlichen Meinung‘, so das Fazit der Recherche, sind führende Völkermordforscher überraschend einig: Die Regierung Netanjahu … befindet sich in diesem Prozess laut der Mehrheit sogar bereits in seinen Endstadien.“

Zu den Wissenschaftlern, die zu dieser Schlussfolgerung gelangt sind, gehören Gelehrte höchsten Ansehens – und bemerkenswert viele unter ihnen sind selbst jüdisch. Der israelischer Holocaust- und Völkermordforscher Raz Segal (Ben-Gurion-Universität) sagte gegenüber NRC: ‚Kann ich jemanden nennen, dessen Arbeit ich respektiere und der nicht denkt, dass es Völkermord ist? Nein, es gibt kein Gegenargument, das alle Beweise berücksichtigt.‘ Er wurde auch mit der Aussage zitiert, der Angriff auf Gaza sei ‘ein Lehrbuchbeispiel für einen Genozid, der sich vor unseren Augen entfaltet‘. Besonders erwähnenswert ist auch Omer Bartov – Dean’s Professor für Holocaust- und Völkermordstudien an der Brown University, israelisch-amerikanisch und ehemaliger IDF-Offizier – dessen soeben erschienenes Buch Israel: What Went Wrong? (Farrar, Straus and Giroux, April 2026)6 die tragische Transformation des Zionismus von einer Bewegung jüdischer Emanzipation in eine staatliche Ideologie des Ethnonationalismus nachzeichnet. Darin geht er der Frage nach, wie ein im unmittelbaren Nachgang des Holocaust gegründeter Staat nun glaubwürdig der Begehung schwerster, groß angelegter Kriegsverbrechen beschuldigt wird? Er identifiziert als Grundursachen für das Versagen die Versäumnisse (a) eine bindende Verfassung zu verabschieden, (b) dauerhafte Grenzen zu definieren und (c) gleichberechtigte Beziehungen zu palästinensischen Bürgern herzustellen. Zuvor hatte Bartov bereits einen viel diskutierten Meinungsbeitrag in der New York Times mit dem Titel ‚Ich bin ein Völkermordforscher. Ich erkenne es, wenn ich es sehe‘ [„I’m a Genocide Scholar. I Know It When I See It“]7 verfasst – der keine Zweifel an seiner Einschätzung lässt.

Ein weiterer bedeutender Schwellenwert wurde am 28. Juli 2025 überschritten, als zwei namhafte israelische MenschenrechtsorganisationenB’Tselem und Physicians for Human Rights Israel (PHRI) – gleichzeitig Berichte veröffentlichten, die zu dem Schluss kamen, dass Israel Völkermord begeht.8 B’Tselems Bericht mit dem Titel Our Genocide stellte fest: „Eine Untersuchung von Israels Politik im Gazastreifen und ihren entsetzlichen Folgen führt uns zu der eindeutigen Schlussfolgerung, dass Israel koordiniert vorgeht, um die palästinensische Gesellschaft im Gazastreifen absichtlich zu zerstören.“ B’Tselem-Direktorin Yuli Novak sagte: „Nichts bereitet einen auf die Erkenntnis vor, Teil einer Gesellschaft zu sein, die Vökermord begeht. Dies ist ein zutiefst schmerzhafter Moment für uns. Aber als Israelis und Palästinenser, die hier leben und die Realität täglich bezeugen, haben wir die Pflicht, die Wahrheit so klar wie möglich auszusprechen.“ PHRIs Begleitbericht mit dem Titel „Zerstörung der Lebensbedingungen: Eine gesundheitliche Analyse des Gaza-Genozids“ dokumentiert die absichtliche Zerstörung des Gesundheitssystems in Gaza als Bestandteil des Völkermordabsicht, also des Genozidvorsatzes (dolus specialis). Amnesty International-Generalsekretärin Agnès Callamard reagierte auf diese israelischen Berichte: „Mit der Veröffentlichung dieser zwei Berichte sind B’Tselem und Physicians for Human Rights Israel die ersten zwei israelischen Organisationen, die es laut und deutlich sagen auf der Grundlage sorgfältiger Dokumentation und Forschung: Israel begeht Genozid an Palästinensern in Gaza.“ Die Tatsache, dass Israels führende Menschenrechtsorganisationen, die von Israelis gegründet und geführt werden, zu diesem Schluss gelangt sind, macht es besonders schwer, das häufig vorgebrachte Antisemitismus-Gegenargument aufrechtzuerhalten.

Die vorstehenden Beurteilungen wurden seither von einer breiten Front internationaler Wissenschaftler bestätigt. Am 31. August 2025 verabschiedete die International Association of Genocide Scholars (IAGS) – mit rund 500 Mitgliedern weltweit, darunter eine bedeutende Anzahl von Holocaust-Forschenden – eine Resolution mit einer Zustimmung von 86 %, in der festgestellt wird, dass Israels Politik und Handlungen in Gaza die rechtliche Definition von Völkermord gemäß Artikel II der UN-Völkermordkonvention erfüllen.9

Im Interesse intellektueller Redlichkeit sei angemerkt, dass eine kleine Anzahl ernstzunehmender Wissenschaftler – darunter einige aus dem Bereich der Holocaustforschung – die Bezeichnung Völkermord weiterhin bestreitet, und dass ihre Argumente Auseinandersetzung verdienen, nicht Zurückweisung. Was jedoch feststeht, ist, dass sich ab der zweiten Hälfte des Jahres 2024 unter Völkermordforscher:innen und -experten ein breiter Konsens herausgebildet hat, wonach Israels Handlungen einen Völkermord darstellen. Dieser Konsens hat sich seither nur weiter vertieft.

Erwähnenswert ist schließlich noch, mit erneuter Bezugnahme auf die NRC-Recherche, dass ein deutscher Experte auf dem Gebiet der Völkermordforschung, der anonym bleiben wollte, NRC mitgeteilt haben soll, das Thema sei in Deutschland ‚vergiftet‘ – man werde ‚direkt als antisemitisch bezeichnet‘, wenn man möglichen Völkermord erwähne. ‚Wenn diese Handlungen einem anderen Land als Israel zugefügt würden‘, sagte er, ‚würden alle Deutschen sofort Alarm schlagen‘. Angesichts jener Länder, die auf EU- und UN-Ebene Maßnahmen gegen Israel immer wieder blockieren, ist diese Bemerkung eines deutschen Wissenschaftlers über Deutschland umso bemerkenswerter.

Der Kontrast zu Stimmen in den Vereinigten Staaten könnte kaum eklatanter sein. Jeffrey Sachs, Professor und Direktor des Center for Sustainable Development an der Columbia University, und John Mearsheimer, Professor für Politikwissenschaft an der University of Chicago – zwei der prominentesten Intellektuellen der Vereinigten Staaten im geopolitischen Diskurs – haben sich zu diesem Thema mit einer Direktheit geäußert, die den europäischen akademischen und politischen Diskurs beschämt.

Jeffrey Sachs10 gehörte zu den Ersten und Beständigsten, die das Geschehen in Gaza beim Namen nannten. Bereits im März 2024 erklärte Sachs öffentlich, dass die Unterstützung der USA für Israel Amerika zur Mitschuld am Völkermord mache – zu einem Zeitpunkt, als die meisten westlichen Wissenschaftler das Wort noch mieden. Seine Sprache hat sich seither nur noch verschärft. In einem im August 2025 veröffentlichten Text stellte Sachs unmissverständlich fest, dass die USA unter Trump wie auch unter Biden als Israels Partner bei dem gedient hätten, was er als Massenmord, Annexion, Aushungerung und die eskalierende Qual von Millionen von Palästinensern bezeichnete. In seinen regelmäßigen Gesprächen mit Richter Andrew Napolitano – einem der meistgehörten außenpolitischen Kommentare in den Vereinigten Staaten – ging Sachs ebenso schonungslos mit dem Washingtoner Establishment selbst ins Gericht. Auf die Frage nach den Entscheidungsträgern der US-amerikanischen Politik antwortete er, „unsere Seite habe überhaupt keine Kultur, außer einer Art Gangstertum“. Er hat sowohl die israelische als auch die US-amerikanische Führung konsequent als Kriegsverbrecher bezeichnet und sich ausdrücklich auf die Seite des Internationalen Strafgerichtshofs gestellt: Als der IStGH im November 2024 den Haftbefehl gegen Netanjahu erließ, schrieb Sachs, Amerika müsse zur Kenntnis nehmen, dass die US-Regierung an Netanjahus Kriegsverbrechen mitschuldig sei und dessen, wie er es nannte, gewaltsamen Feldzug quer durch den Nahen Osten vollständig mitgetragen habe. Dass ein Gelehrter von Sachs‘ Format – ein ehemaliger UN-Berater, ein Ökonom, dessen Karriere auf etablierten internationalen Institutionen aufbaut – in diesen Begriffen spricht, ist an sich schon ein Gradmesser dafür, wie weit sich der moralische und rechtliche Konsens verschoben hat, und es bereitet die Bühne für eine noch direktere Stimme.

John Mearsheimer, einer der renommiertesten amerikanischen Wissenschaftler auf dem Gebiet der internationalen Beziehungen, hat sich zu diesem Thema mit einer Direktheit geäußert, die den europäischen akademischen und politischen Diskurs beschämt. In einer Grundsatzrede beim Arab Center Washington DC am 10. April 2026 – öffentlich zugänglich und viel zitiert – erklärte und bekräftigte Mearsheimer,11 dass das, was in Gaza geschieht, „vollkommen zutreffend … als Völkermord zu beschreiben ist“, und er ging noch weiter. Was er am bemerkenswertesten fand und was ihn am tiefsten schockierte, so sagte er, war nicht nur, dass Israel einen Völkermord begeht, sondern dass die Vereinigten Staaten offen daran mitschuldig sind – und dass das liberale akademische Establishment in Amerika dazu nahezu vollständig geschwiegen hat. Er zog die explizite Parallele zu Nürnberg: Würden heute Tribunale nach Nürnberger Vorbild zum Völkermord in Gaza einberufen, so argumentierte er, würden sowohl Joe Biden und seine engsten Gefolgsleute als auch Donald Trump und seine engsten Gefolgsleute „gehängt werden“. „Wir sprechen von einem Völkermord“, sagte er. „Wir wissen, was mit all jenen geschah, die zwischen 1941 und 1945 in Europa einen Völkermord verübten. Sie wurden gehängt.“ Und er fügte mit der für ihn charakteristischer Zurückhaltung hinzu: „Es ist wirklich bemerkenswert, dass im liberalen Establishment der Vereinigten Staaten kaum ein Wort gegen das gesagt wurde, was Israel tat und wobei die Vereinigten Staaten sie unterstützten. Die Begehung eines Völkermordes, des schlimmsten aller Verbrechen.“ Dass ein amerikanischer Wissenschaftler der Denkschule des „Realismus“, der sich innerhalb des Mainstreams seiner Disziplin bewegt, sich dazu genötigt sieht, Nürnberg anzuführen, während seine europäischen Kollegen es nicht einmal wagen, das Verbrechen beim Namen zu nennen [aus Angst, „als antisemitisch bezeichnet zu werden“, wie es der oben zitierte anonyme deutsche Wissenschaftler ausdrückte], spricht Bände darüber, wo moralische Klarheit heute zu finden ist – und wo nicht.

Vor diesem Hintergrund ist die anhaltende Weigerung der EU zu handeln – nicht auf der Grundlage eines abschließenden Gerichtsurteils, sondern auf der Grundlage der eigenen vorläufigen Plausibilitätsfeststellung des IGH und der nahezu einstimmigen Einschätzung der wissenschaftlichen und institutionellen Gemeinschaft – keine Vorsicht. Es ist bewusste und vorsätzliche Missachtung.


3. Was ist mit dem Westjordanland und dem Libanon?

Einige Korrespondenten haben zu Recht darauf hingewiesen, dass mein erster Kommentar sich vorwiegend auf Gaza konzentriere und dass das Gesamtbild erheblich breiter sei. Sie haben recht, und die Hinweise auf die explizit genannten Auslassungen – wie das Westjordanland und der Libanon – verdienen ausdrückliche Anerkennung und Abhilfe.

Das Westjordanland durchläuft einen Prozess, der als beschleunigende De-facto-Annexion zu bezeichnen ist. Im Februar 2026 genehmigte das israelische Kabinett Maßnahmen, die über 244 Millionen NIS (Neue israelisch Schekel) für die Einrichtung eines Regierungsmechanismus bereitstellen, der Landregistrierungsbefugnisse auf Israels Justizministerium überträgt12 – in direktem Widerspruch zum IGH-Gutachten von 2024. Im Jahr 2025 wurden rekordverdächtige 86 neue Siedlervorposten errichtet.13 Einem UN-Menschenrechtsbericht vom März 202614 zufolge wurden über 36.000 Palästinenser inmitten von Siedlergewalt, die „koordiniert, strategisch und weitgehend unangefochten“ ist, gewaltsam vertrieben, wobei israelische Behörden eine „zentrale Rolle bei der Anleitung, Beteiligung oder Ermöglichung dieses Verhaltens“ spielten. Der geplante sogenannte E1-Korridor östlich von Jerusalem15 – für den im Dezember 2025 eine Ausschreibung für 3.401 Wohneinheiten veröffentlicht wurde – würde das Westjordanland dauerhaft in zwei Teile trennen und einen zusammenhängenden palästinensischen Staat geografisch unmöglich machen.

Eine weitere Dimension des israelischen Westjordanland-Regimes verdient ausdrückliche Erwähnung – eine, die weltweit einzigartig ist und den Apartheid-Charakter der Besatzung mit besonderer Klarheit beleuchtet. Seit 1967 unterliegen palästinensische Kinder im besetzten Westjordanland dem israelischen Militärrecht in einem sogenannten ‘militärischen Jugendgerichtssystem‘.16 Es macht palästinensische Kinder zu den einzigen Minderjährigen der Welt, die konsequent vor Militärgerichten angeklagt werden. Seit 2009 ist am Militärstützpunkt Ofer ein Militärjugendgericht in Betrieb – ein System, in dem Militärrichter über die Inhaftierung und Strafverfolgung palästinensischer Kinder entscheiden, während israelische Siedlerkinder, die im selben Gebiet leben, dem Zivilrechtssystem unterliegen. UN-Experten haben dieses duale Gerichtssystem als „militärisch durchgesetztes, drakonisches Strafsystem, das nur auf Palästinenser angewendet wird, ohne rechtsstaatliche Garantien“ verurteilt – und darauf hingewiesen, dass es gegenüber „Siedlergewalt und Kriminalität ein Auge zudrückt, sodass diese straflos bleiben und weiter wachsen können.“17 Der Ausdruck ‘ohne rechtsstaatliche Garantien‘ verdient eine kurze Erläuterung: In der Praxis bedeutet dies, dass Kinder häufig bei Nachtrazzias verhaftet, ohne Benachrichtigung der Eltern festgehalten werden, vor und während der Verhöre der Zugang zu rechtlichem Beistand verwehrt wird, und sie vor Militärrichter gebracht werden, die Verfahren auf Hebräisch führen, das die Kinder häufig nicht verstehen. Dann werden sie nach Militärrecht angeklagt, das Haft ab einem Alter von 12 Jahren erlaubt.18 UNICEF hat dokumentiert, dass die überwiegende Mehrheit der Kinder berichtet, während der Verhöre physischer und psychologischer Einschüchterung ausgesetzt worden zu sein.19 Nochmals, israelische Siedlerkinder, die im selben Gebiet leben, sind von all dem ausgenommen – sie unterliegen dem israelischen Zivilrechtssystem.

Hunderte palästinensischer Minderjähriger werden jährlich verhaftet und vor Militärgerichten angeklagt. Sie werden typischerweise wegen Steinewerfens angeklagt – eine Straftat, die nach Militärrecht eine Höchststrafe von 10 bis 20 Jahren nach sich zieht. Im November 2024 verabschiedete die israelische Knesset die Änderung Nr. 25 des Jugendgesetzes, die es ermöglicht, Kindern ab 12 Jahren lebenslange Haftstrafen für als ‘Terrorismus‘ eingestufte Straftaten aufzuerlegen – auch wenn diese im Rahmen eines Protests oder ziviler Unruhen begangen wurden. Die UN forderte Israel auf, die Änderung aufzuheben, und verwies auf das IGH-Gutachten von 2024, das feststellte, dass Israels Regime in den besetzten Gebieten Rassensegregation und Apartheid praktiziert, und stellte fest, dass die Gesetzgebung einen Verstoß gegen Artikel 3 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung darstellt.20

Dies ist kein peripheres Detail. Es ist ein strukturelles Merkmal eines Systems, das für Kinder jüdischer Siedler ein anderes Recht anwendet als für palästinensische Kinder, die unter Militärbesatzung leben – ein System, das seit fast sechs Jahrzehnten mit vollständiger internationaler Straflosigkeit betrieben wird.

Der Apartheid-Charakter des israelischen Westjordanland-Regimes wurde am 30. März 2026 weiter verfestigt, als die israelische Knesset – mit 62 zu 48 Stimmen, wobei Premierminister Netanjahu persönlich abstimmte – das sogenannte ‘Todesstrafen-Terrorismus-Gesetz‘ verabschiedete, das vom Nationalen Sicherheitsminister Ben-Gvir eingebracht worden war.21 Das Gesetz sieht den Tod durch Erhängen als reguläre Strafe für palästinensische Westjordanland-Bewohner vor, die von einem Militärgericht wegen tödlicher Anschläge, die als Terrorakte eingestuft werden, verurteilt wurden – wobei Urteile binnen 90 Tagen nach einer rechtskräftigen Entscheidung zu vollstrecken sind. Dem Gesetzeswortlaut nach gilt es ausschließlich für Palästinenser israelische Staatsbürger, die derselben Vergehen für schuldig befunden werden, unterliegen einem anderen Rechtsstandard und es gilt nicht für israelische Siedler, die im selben Gebiet leben. Die Vereinigung für Bürgerrechte in Israel reichte sofort eine Petition beim Obersten Gerichtshof ein und bezeichnete das Gesetz als „von Grund auf diskriminierend“. UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, forderte Israel auf, das Gesetz aufzuheben, und erklärte, es werde „Israels Verletzung des Verbots der Rassentrennung und der Apartheid weiter verfestigen, indem es Palästinenser diskriminierend ins Visier nimmt, die oft nach unfairen Verfahren verurteilt werden.“22 Human Rights Watch bezeichnete es als „ein weiteres diskriminierendes Instrument in Israels System der Apartheid“ und stellte fest, es „verfestigt Diskriminierung und ein zweigliedriges Rechtssystem beides Kennzeichen der Apartheid.“23 Die arabisch geprägte Parlamentsfraktion Hadash–Ta’al erklärte unverblümt: „Dieses Gesetz ist nicht nur eine Strafmaßnahme es ist eine offizielle Erklärung der Institutionalisierung von Apartheid und Rassismus und die Umwandlung des Rechtssystems in ein weiteres Instrument der gewaltsamen politischen Unterdrückung des palästinensischen Volkes.“ Im historischen Vergleich anzumerken ist, dass Israel seit 1962 – als der Nazi-Kriegsverbrecher Adolf Eichmann gehängt wurde – keine Hinrichtung mehr vollstreckt hat.

Zum Libanon. Im Anschluss an den Hamas-Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 erlebte der Libanon massive israelische Militäroperationen, die weit über jede verhältnismäßige Reaktion auf die Hisbollah hinausgingen, mit israelischen Angriffen auf zivile Infrastruktur, der Vertreibung von über einer Million Menschen, 3.185 getöteten Libanesen (darunter viele Frauen und Kinder) und 9.633 Verletzten allein seit dem 2. März 2026, als der jüngste Gewaltausbruch begann (Daten des libanesischen Gesundheitsministeriums vom 25. Mai 2026).24 Diese Zahlen steigen täglich weiter an. Eine OHCHR-Analyse (Office of the UN High Commissioner for Human Rights) stellte fest, dass israelische Operationen Fälle direkter Angriffe auf Zivilisten einschließlich medizinischen Personals (mit mehr als 100 getöteten Sanitätskräften) beinhalteten, und mehrere Vorfälle, bei denen israelische Angriffe mehrstöckige Wohngebäude trafen und in einigen Fällen dem Erdboden gleichmachten und ganze Familien töteten – und dass bei vielen Angriffen keine oder keine hinreichend wirksamen Warnungen ausgegeben wurden, was Zivilisten daran hinderte, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen.25 Solche Angriffe, so die UN, könnten schwere Verstöße gegen des humanitäre Völkerrecht darstellen.

Das Verhalten im Rahmen des Waffenstillstands ist gleichermaßen aufschlussreich. Am 8. April 2026 – genau an dem Tag, an dem ein Waffenstillstand für den Iran-Krieg angekündigt wurde und die Hisbollah eine Pause ihrer Angriffe signalisierte – startete Israel das, was es als seine ‘mächtigsten Angriffe‘ auf den Libanon bezeichnete, und tötete an einem einzigen Tag mindestens 357 Menschen. Der Libanon nannte es den ‘Schwarzen Mittwoch‘ und warf Israel vor, ein Massaker begangen zu haben.26 Ein 10-tägiger Waffenstillstand für den Libanon wurde anschließend am 16. April angekündigt und seitdem – nominell – verlängert. Mitte Mai 2026 berichtete OCHA (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs), dass etwa 95.000 weitere Menschen infolge wiederholter israelischer Evakuierungsanordnungen seit dem Wochenende geflohen waren; ein Doppelangriff in der Stadt Maarakeh tötete einen Sanitäter; weitere Angriffe trafen einen Gesundheitsversorgungspunkt in Qana sowie Gebiete in der Nähe eines Krankenhauses in Nabatieh.27 Noch am 25. Mai 2026 – wenige Tage vor der Finalisierung dieses Kommentars – töteten israelische Drohnenangriffe mindestens drei Menschen auf Straßen im Südlibanon, während Israel gleichzeitig Zwangsevakuierungsanordnungen für die Bewohner von zehn weiteren Dörfern erließ.28 Al Jazeera stellte diesbezüglich die Frage unverblümt: „Ist selbst der Anschein eines Waffenstillstands vorbei?“

Israels Missachtung von Waffenstillstandsverpflichtungen ist tatsächlich ein konsistentes Muster seit dem Waffenstillstandsabkommen vom November 2024. Am 26. Januar 2025 eröffneten israelische Truppen das Feuer auf unbewaffnete, vertriebene libanesische Zivilisten, die in ihre Heimatdörfer im Südlibanon zurückkehrten – und töteten mindestens 26 Menschen und verletzten etwa 147 weitere.29 Die Zivilisten waren zurückgekehrt, nachdem israelische Streitkräfte es versäumt hatten, das besetzte libanesische Gebiet innerhalb des vereinbarten Waffenstillstandszeitplans zu räumen. Die Instrumentalisierung von Waffenstillstandsvereinbarungen als diplomatische Deckung für fortgesetzte Militäroperationen ist inzwischen hinreichend belegt (dies gilt auch für Gaza): Waffenstillstandsvereinbarungen werden instrumentell genutzt – um internationalen Druck zu managen – während die Besatzung libanesischen Territoriums, die Tötung von Zivilisten und die erzwungene Vertreibung ganzer Gemeinschaften ungeachtet dessen fortgesetzt werden. Israel besetzt weiterhin libanesisches Territorium jenseits der im November 2024 vereinbarten Waffenstillstandslinien in direktem Widerspruch zu den Bedingungen dieses Abkommens und der UN-Sicherheitsratsresolution 1701.30

Eine weitere Dimension des Geschehens im Libanon bedarf einer Klarstellung. Hisbollah’s militärisches Engagement gegen Israel, das am 8. Oktober 2023 begann – dem Tag nach dem Angriff der Hamas – wurde von der Hisbollah selbst explizit und durchgängig nicht als eigenständiger Aggressionsakt dargestellt, sondern als bewusster Solidaritätsakt mit der palästinensischen Bevölkerung in Gaza.31 Beim Abfeuern von Raketen auf die Shebaa-Farmen bekannte sich die Hisbollah zur Solidarität mit dem ‘palästinensischen Volk‘ und beharrte darauf, sie wolle Israel unter Druck setzen, indem sie es zwinge, an zwei Fronten zu kämpfen; sie bot einen sofortigen Waffenstillstand an, der ausschließlich an einen gleichzeitigen Waffenstillstand in Gaza geknüpft war. Die Hisbollah bestand durchgängig darauf, einem Waffenstillstand im Libanon nur zuzustimmen, wenn gleichzeitig einer in Gaza gelte. In der eigenen Darstellung der Hisbollah – und dies ist ein Punkt, den der westliche Mainstream-Diskurs systematisch vermieden hat zu thematisieren – war ihre Intervention ein Versuch, das zu stoppen, was sie als Völkermord in Gaza bezeichnete. Unabhängig davon, ob man die politische und militärische Legitimität der Hisbollah akzeptiert oder ablehnt, lässt sich diese Darstellung nicht einfach wegwischen, da sie den überwältigenden wissenschaftlichen und institutionellen Konsens zum Völkermord in Gaza widerspiegelt, wie in Abschnitt 2 oben behandelt. Ab Oktober 2023 hat die Hisbollah ihre Intervention durchaus glaubwürdig als Solidarität mit Gaza dargestellt – ein Anliegen, das unter ihrer schiitischen Anhängerschaft und in der arabischen Welt insgesamt positive Resonanz fand. Die unangenehme Schlussfolgerung – der sich die europäischen Regierungen bislang nicht stellen wollten – ist: eine Akteurin, die sie als terroristische Organisation einstufen, hat von Anfang an auf genau jenes Verbrechen reagiert, zu dessen Verhinderung ihre eigenen rechtlichen Rahmenbedingungen sie verpflichten.

Um diesen Abschnitt zusammenzufassen: Das Muster israelischer Operationen in Gaza, im Westjordanland und im Libanon ist konsistent und unverkennbar eine systematische Missachtung der durch das humanitäre Völkerrecht gesetzten Grenzen, verbunden mit westlicher Straflosigkeit (“impunity“) und dem nahezu vollständigen Fehlen internationaler Rechenschaftspflicht. Zusammengenommen – Gaza, das Westjordanland, der Libanon – ergibt sich kein Bild isolierterMilitäroperationen im Kontext legitimer Selbstverteidigung. Es ist das Bild einer umfassenden, an mehreren Fronten geführten Strategie der territorialen Expansion, der Vertreibung der Bevölkerung und der Zerstörung der physischen und institutionellen Voraussetzungen für eine palästinensische Eigenstaatlichkeit. Dass Europa angesichts dieser Realität weiterhin bevorzugte Handelsbeziehungen gewährt, beschädigt nicht nur seine Glaubwürdigkeit. Es macht Europa materiell mitschuldig.


4. Jüngste EU-Siedlersanktionen: Ein Schritt, aber lange nicht das, was nötig ist

Das Treffen des EU-Rates für Auswärtige Angelegenheiten am 11. Mai 2026 in Brüssel brachte eine Entscheidung, die Anerkennung verdient – aber nicht mehr. Zum ersten Mal seit über einem Jahr war Einstimmigkeit erreichbar: Ungarns neuer Ministerpräsident Péter Magyar, vereidigt am 9. Mai nachdem er den langjährigen Viktor Orbán im April besiegt hatte, hob das Veto auf, das Orbán – ein enger Verbündeter Netanyahus – wiederholt eingesetzt hatte, um jede sinnvolle EU-Maßnahme gegen israelische Siedlergewalt zu blockieren. Die EU stimmte einstimmig dafür, Vermögenssperren und Einreiseverbote gegen Anführer und Organisationen der israelischen Siedlerbewegung im besetzten Westjordanland zu verhängen – ein längst überfälliger und willkommener Schritt.

Die Entscheidung hat jedoch erhebliche Einschränkungen. Die sanktionierten Personen und Organisationen wurden noch nicht öffentlich benannt. Finanzminister Bezalel Smotrich und Minister für nationale Sicherheit Itamar Ben-Gvir – die zwei Kabinettsmitglieder, die am direktesten für die Förderung und Anstiftung der Siedlungsausweitung und der Siedlergewalt verantwortlich sind – wurden Berichten zufolge von der Sanktionsliste gestrichen, um Einstimmigkeit zu sichern. Großbritannien, Australien, Kanada, Norwegen und Neuseeland hatten beide Männer bereits im Juni 2025 sanktioniert, Irland folgte vor wenigen Tagen. Die EU konnte offenbar nicht folgen. Die Minister einigten sich auch nicht auf ein Verbot von Produkten aus illegalen Siedlungen oder die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens – Maßnahmen, die echtes wirtschaftliches und politisches Gewicht hätten.

Hugh Lovatt, Analyst beim European Council on Foreign Relations, brachte es auf den Punkt:32 „Die EU hat ihren Handlungsspielraum nun auf Einzelpersonen und einige wenige Organisationen beschränkt und ignoriert dabei die weitaus systemischeren Probleme, um die es geht.“ Er fügte hinzu: nur „einige weitere Siedler“ auf die Sanktionsliste zu setzen, „verfehlt das große Ganze“. Selbst EU-Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, räumte Unsicherheit darüber ein, ob eine qualifizierte Mehrheit für stärkere Maßnahmen existiere. Siedler zu sanktionieren und gleichzeitig die Minister zu schützen, die sie anleiten, ist keine Rechenschaftspflicht – es ist ihr bloßer Anschein. Diese Entscheidung ist daher ein Tropfen auf den heißen Stein, wo ein Durchbruch nötig gewesen wäre.


CONCLUSIO: Europas Mitschuld durch Schweigen und Untätigkeit

Teil 2 dieser Kommentarserie sollte zentrale Fragen beantworten, die von den Leserinnen und Lesern des ersten Teils aufgeworfen wurden, sowie seitherige maßgebliche Entwicklungen im Verhältnis EU und Israel evaluieren. Die Antworten, die sich ergeben haben, und die Schlussfolgerungen daraus sind unmissverständlich.

Zur Angemessenheit, dass ein CoR Chapter-Präsident zu diesem Thema öffentlich Stellung nimmt: Letztlich stellt sich nicht die Frage, ob ein Vertreter des Club of Rome (CoR) sich öffentlich äußern sollte, sondern ob wir es uns leisten können, zu schweigen. Der CoR setzt sich seit Jahrzehnten für die Bewältigung großer zivilisatorischer Herausforderungen ein. Auch ist die Identität des CoR von jeher durch das öffentliche Einschreiten für globale Gerechtigkeit und Fairness definiert, und das Engagement richtet sich konsequent gegen selektive Gerechtigkeit und systemische Mitschuld. Dies zeigt die Linie vom Bericht „Die Grenzen des Wachstums“ aus dem Jahr 1972 über den „Earth for All“-Bericht fünfzig Jahre später bis hin zur historischen Erklärung zu Gaza vom Juni 2025. Letztere stellte pointiert die Frage: „Sind wir noch menschlich?“

Wenn die regelbasierte internationale Ordnung aktiv demontiert wird, wird Schweigen an sich zu einem politischen Akt. Dieser Realität mit intellektueller Ehrlichkeit zu begegnen, ist die Essenz unserer institutionellen Verantwortung. Im Kern ist dies auch der Grund, warum Europas moralische Glaubwürdigkeit so tiefgreifend auf dem Spiel steht. Die EU kann nicht glaubwürdig und effektiv für Ziele wie weltweite Prosperität und Verteilungsgerechtigkeit, Klimagerechtigkeit und nachhaltige Entwicklung eintreten, während sie gleichzeitig zur selektiven Anwendung des Völkerrechts schweigt oder diese ignoriert. Indem sie ihre erklärten Werte im Nahen Osten nicht aufrechterhält, untergräbt die EU aktiv ihre eigene Agenda für eine weltpolitische Führungsrolle zu diesen Themen. All diese globalen Herausforderungen sind tief miteinander vernetzt, und ihre Bewältigung erfordert eine Währung, die Europa derzeit verspielt: internationale Glaubwürdigkeit und Vertrauen.

Zur Frage des Völkermords: Ja, was in Gaza geschieht, ist ein Völkermord. Die UN-Untersuchungskommission, Amnesty International, Human Rights Watch, die International Association of Genocide Scholars und Israels führende Menschenrechtsorganisationen B’Tselem und Physicians for Human Rights Israel sind jeweils unabhängig zu dieser Schlussfolgerung gelangt. Der durch die NRC-Untersuchung dokumentierte wissenschaftliche Konsens ist, in den Worten jener Forscherinnen und Forscher selbst, „überraschend einhellig“. Zu den ersten und prominentesten Stimmen in den Vereinigten Staaten, die dies öffentlich aussprachen, gehörte Jeffrey Sachs. Er erklärte bereits im März 2024, dass die US-Unterstützung für Israel Amerika mitschuldig am Völkermord mache – zu einem Zeitpunkt, als die meisten westlichen Wissenschaftler das Wort noch mieden. John Mearsheimer brachte in einem Vergleich sogar explizit die Nürnberger Prozesse ins Spiel.

Unabhängig von diesen institutionellen und wissenschaftlichen Einschätzungen sind die EU und ihre Mitgliedstaaten schon jetzt völkerrechtlich in der Pflicht. Auf Basis des historischen „Plausibilitäts“-Beschlusses des IGH und den daraus resultierenden einstweiligen Anordnungen vom Januar 2024 müssen sie alles in ihrer Macht Stehende tun, um einen drohenden Völkermord zu verhindern. Zwar richtet der IGH seine formalen Anordnungen direkt an die Konfliktpartei (Israel), doch die gerichtliche Feststellung eines plausiblen Genozid-Risikos hat – zusammen mit den Verpflichtungen aus der UN-Völkermordkonvention – gleichzeitig die völkerrechtliche Pflicht zur Verhinderung für alle Drittstaaten aktiviert. Ein Wegsehen ist seither rechtlich nicht mehr haltbar.

Zum Westjordanland und zum Libanon: Was dieser Kommentar dokumentiert, ist keine Abfolge isolierter Vorfälle, sondern ein kohärentes und sich beschleunigendes Muster: eine Annexion, die in direktem Widerspruch zum IGH voranschreitet; ein in der Welt einzigartiges Militärgerichtssystem für Minderjährige; ein Todesstrafe-Gesetz, das ausschließlich für Palästinenser gilt; das systematische Töten sowie die systematische Schädigung von Zivilisten und die Zerstörung ziviler Infrastruktur im Libanon; und die wiederholte Instrumentalisierung von Waffenstillstandsvereinbarungen als diplomatischer Deckmantel für fortgesetzte israelische Operationen. Zusammen mit Gaza ergibt sich das Bild einer umfassenden, an mehreren Fronten geführten Strategie der territorialen Expansion, der Bevölkerungsvertreibung und der Zerstörung der Voraussetzungen für palästinensische Staatlichkeit – dies vor den Augen der Weltöffentlichkeit und mit nahezu vollständiger Straffreiheit.

Zu den EU-Siedlersanktionen vom 11. Mai 2026: Sie sind als erster Schritt zu begrüßen, aber als Reaktion auf das in diesem Kommentar Dokumentierte völlig unzureichend. Israelische Siedler zu sanktionieren, während die Minister, die sie anleiten – Finanzminister Smotrich und Minister für nationale Sicherheit Ben-Gvir – unbehelligt bleiben, bedeutet, dass die eigentlichen Verantwortlichen geschützt und nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Damit werden die Sanktionen zur bloßen Augenwischerei – sorgfältig darauf ausgelegt, echten Konsequenzen aus dem Weg zu gehen. Beide Minister wurden übrigens bereits von Großbritannien, Australien, Kanada, Norwegen und Neuseeland sanktioniert; erst vor wenigen Tagen folgte auch Irland mit einem Einreiseverbot.

Zwei weitere Stimmen verdienen in diesem Gesamtkontext besondere Hervorhebung. Erstens, Omer Bartov – Dean’s Professor für Holocaust- und Genozidforschung an der Brown University und ein führender Holocaust-Forscher, zudem ein ehemaliger Soldat der israelischen Armee – hat soeben ein Buch veröffentlicht, dessen Titel für sich spricht: „Israel: What Went Wrong?“ (April 2026). Darin beschreibt und analysiert Bartov die tragische Transformation des Zionismus – von einer Bewegung jüdischer Emanzipation zu einer Staatsideologie des Ethnonationalismus – und er fragt: Wie konnte es mit Israel so weit kommen, dass ein Staat, der unmittelbar nach dem Holocaust gegründet wurde, heute glaubwürdig der Begehung groß angelegter Kriegsverbrechen beschuldigt wird?

Zweitens ordnet sich hier der renommierte israelisch-britische Historiker Ilan Pappé ein – Professor an der University of Exeter, profilierter Vertreter der israelischen ‘Neuen Historiker‘ und Direktor des European Centre for Palestine Studies; ebenfalls ehemaliger Soldat der israelischen Armee. In seiner kürzlichen Eröffnungsrede „Gaza as an Epicentre: The Breakdown of the International Order“ auf der Konferenz der British International Studies Association in Brighton am 2. Juni 2026 verwendete er die Metapher eines Erdbeben-Epizentrums. Gaza sei das Epizentrum, weil dort der „schlimmste Schaden angerichtet wird“ und die Situation so „grausam und unmenschlich“ ist, dass sie die Menschen weltweit wachrütteln müsse. Für Pappé legt die internationale Reaktion auf die dortigen Ereignisse „in schonungslosester Weise offen, was mit unserem internationalen System, der globalen Moral und unserer Politik fundamental falsch läuft“.

Bartov und Pappé – zwei tief in der israelischen Gesellschaft verwurzelte Intellektuelle und kritische Denker – können offenbar nicht schweigen und wegsehen. Dass die europäischen Regierungen dies können, sagt uns etwas Wichtiges über die Natur ihres Schweigens.

Das Hauptargument von Teil 1 hat daher nicht nur Bestand – es wurde noch erheblich untermauert. Der klarste, direkteste und rechtlich am besten begründete Hebel der EU bleibt die Aussetzung des Assoziierungsabkommens mit Israel über die Klausel in Artikel 2. Das ist exakt die Bedingung, die Europa selbst für genau so einen Fall hineingeschrieben hat. Der EU fehlt es weder an Paragrafen noch an Beweisen, noch an der nötigen Macht. Was ihr fehlt – und zwar bis heute – ist schlicht der politische Wille, bei Israel dieselben Maßstäbe anzulegen, die sie im Fall von Russland völlig zu Recht und mit aller Härte durchsetzt. Diese Asymmetrie ist längst nicht mehr nur ein Imageschaden. Sie ist ein struktureller Widerspruch, der die regelbasierte internationale Ordnung von innen heraus zersetzt – und ein unmissverständliches Signal an jede zuschauende Regierung sendet: Das Völkerrecht wird selektiv angewendet, und wer die richtigen Fürsprecher hat, ist davon befreit.

Die Geschichtsschreibung wird sich nicht an den prozeduralen Erwägungen orientieren, weshalb die qualifizierte Mehrheit bezüglich des EU-Israel-Assoziierungsabkommens verfehlt wurde oder aus welchen Gründen die oben genannten hauptverantwortlichen Minister von der Sanktionsliste ausgenommen blieben. Die Geschichtsschreibung wird festhalten, für welche Seite Europa sich entschieden hat – für jene des Völkerrechts oder jene des politischen Opportunismus – als die Beweislage erdrückend, das menschliche Leid und die humanitären Folgen katastrophal und die Wahl klar waren.

In dieser Hinsicht verdient Deutschlands Rolle besondere Beachtung – vor allem vor dem Hintergrund, dass das Land mit rund 30 Prozent nach den USA (mit über 60 Prozent) der zweitgrößte Waffenlieferant Israels ist. Zudem war es maßgeblich Deutschlands Weigerung, eine Aussetzung des Assoziierungsabkommens zu unterstützen, was sich als entscheidend für dessen Scheitern erwies. Bei näherer Betrachtung ließe sich argumentieren, dass sich Deutschland damit bereits zum dritten Mal in der Geschichte in Bezug auf einen Völkermord auf der falschen Seite wiederfindet: Das erste Mal bei der Vernichtung der Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika zwischen 1904 und 1908 – dem ersten Völkermord des 20. Jahrhunderts, der, direkt verübt durch den deutschen Kolonialstaat, von Deutschland selbst erst 2021 als solcher anerkannt wurde; das zweite Mal beim Holocaust des NS-Regimes in den 1930er- und 1940er-Jahren. Das dritte Mal ist Gaza – wo Deutschlands Schuld von einer anderen, indirekten Natur ist: nicht die Täterschaft direkt, sondern die Mitschuld; nicht das Töten selbst, sondern der politische Schutzschirm für diejenigen, die töten; und besonders bedeutsam, die bewusste Blockade jener rechtlichen Mechanismen, die den Völkerrechtsverletzungen Israels am wirkungsvollsten entgegenwirken und die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen könnten. Die Art des Unrechts unterscheidet sich, das Ergebnis nicht.

Und am 3. Juni 2026 – also zwei Tage bevor dieser Kommentar fertiggestellt wurde – verfehlte Deutschland bei der Wahl in New York den Einzug als nichtständiges Mitglied in den UN-Sicherheitsrat. Damit unterlag die Bundesrepublik erstmals seit der Wiedervereinigung bei einer solchen Bewerbung. Der deutsche Außenminister Johann Wadephul räumte noch am selben Abend ein, dass Berlins „besondere Verantwortung gegenüber Israel“ Stimmen gekostet haben könnte. Internationale Kommentare haben diese Einschätzung nachdrücklich untermauert. Zu hoffen bleibt, dass Deutschland daraus die richtigen Lehren zieht.

Eine letzte Anmerkung zum Schluss: Die Worte von Martin Luther King, die am Anfang dieses Kommentars stehen, sind bewusst gewählt: „Am Ende werden wir uns nicht an die Worte unserer Feinde erinnern, sondern an das Schweigen unserer Freunde.“ Europa ist nicht der Feind Israels, aber es muss sich seiner Verpflichtung und Verantwortung gegenüber dem humanitären Völkerrecht stellen. Angesichts dessen, was hier dokumentiert wurde – ein evidenter Völkermord, eine fortschreitende Annexion unter Missachtung des IGH, eine gesetzlich verankerte Apartheid, sowie unter nominell aktiven Waffenstillständen getötete Zivilisten – ist Europas Schweigen nicht mehr bloß Tatenlosigkeit; es ist Mitschuld. Die Geschichtsschreibung wird es nicht vergessen. Das tut sie selten.


Dieser Text gibt die persönliche Einschätzung des Autors wieder und repräsentiert keine offizielle Position des Club of Rome. Der Text wurde mit Unterstützung von Claude (Anthropic) erstellt. Der Originaltext wurde in Englisch verfasst und dann ins Deutsche übersetzt.


Referenzen

  1. Club of Rome, „Are we still Human in the face of Gaza?“, 5. Juni 2025. Unterzeichnet von 54 Mitgliedern des Club of Rome. Verfügbar unter: https://www.clubofrome.org/news/are-we-still-human-in-the-face-of-gaza/ ↩︎
  2. UN Special Committee to Investigate Israeli Practices Affecting the Human Rights of the Palestinian People and Other Arabs of the Occupied Territories, Report A/79/363, released 14 November 2024, covering the period October 2023 – July 2024. Full text available at: https://www.un.org/unispal/document/report-of-the-special-committee-to-investigate-israeli-practices-20sep24/ — OHCHR press release: https://www.ohchr.org/en/press-releases/2024/11/un-special-committee-finds-israels-warfare-methods-gaza-consistent-genocide ↩︎
  3. Amnesty International, „You Feel Like You Are Subhuman: Israel’s Genocide Against Palestinians in Gaza“, published 4 December 2024: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2024/12/amnesty-international-concludes-israel-is-committing-genocide-against-palestinians-in-gaza/ — Full 296-page report also available at UN ISPAL: https://www.un.org/unispal/document/amnesty-internationals-report-04dec24/ — and, Human Rights Watch, „Extermination and Acts of Genocide: Israel Deliberately Depriving Palestinians in Gaza of Water“, published 19 December 2024: https://www.hrw.org/report/2024/12/19/extermination-and-acts-genocide/israel-deliberately-depriving-palestinians-gaza ↩︎
  4. UN Independent International Commission of Inquiry on the Occupied Palestinian Territory, „Legal analysis of the conduct of Israel in Gaza pursuant to the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide“, presented to the UN Human Rights Council’s 60th session on 16 September 2025. Wikipedia summary: https://en.wikipedia.org/wiki/2025_UNHRC_Commission_of_Inquiry_report_on_Gaza_genocide — Full report via OHCHR: https://www.ohchr.org/en/hr-bodies/hrc/i-i-commission-on-oPt/index ↩︎
  5. NRC (Dutch daily), investigation published 14 May 2025. English summary: Middle East Eye, 17 May 2025: https://www.middleeasteye.net/news/top-genocide-scholars-unanimous-israel-committing-genocide-gaza-investigation-finds ↩︎
  6. The Guardian – Review: “Israel: What Went Wrong? by Omer Bartov”, 9. Mai 2026: https://www.theguardian.com/books/2026/may/09/israel-what-went-wrong-by-omer-bartov-review-the-long-view ↩︎
  7. Omer Bartov, The New York Times, Opinion – Guest Essay, 15 July 2025, “I’m a Genocide Scholar. I Know It When I See It”: https://www.nytimes.com/2025/07/15/opinion/israel-gaza-holocaust-genocide-palestinians.html ↩︎
  8. B’Tselem, „Our Genocide“, 28 July 2025: https://www.btselem.org/publications/202507_our_genocide — PHRI, „Destruction of Conditions of Life“, 28 July 2025: https://www.phr.org.il/en/destruction-of-conditions-of-life-a-health-analysis-of-the-gaza-genocide/ — Yuli Novak quote: BBC News, 28 July 2025: https://feeds.bbci.co.uk/news/articles/c776xkvz6vno — and Times of Israel, 28 July 2025: https://www.timesofisrael.com/btselem-phri-accuse-israel-of-committing-genocide-in-gaza/ — Amnesty International response, 28 July 2025: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2025/07/israel-opt-israeli-organizations-conclude-israel-committing-genocide ↩︎
  9. Zur IAGS-Resolution: International Association of Genocide Scholars, Resolution on the Situation in Gaza, verabschiedet am 31. August 2025 (86% Mehrheit); Volltext: https://genocidescholars.org/wp-content/uploads/2025/08/IAGS-Resolution-on-Gaza-FINAL.pdf; Reuters/AP-Berichterstattung: https://www.pbs.org/newshour/world/leading-genocide-scholars-organization-says-israel-is-committing-genocide-in-gaza. ↩︎
  10. Jeffrey D. Sachs: Zur US-amerikanischen Mitschuld am Genozid: Interview auf Al Jazeera, The Bottom Line, 17. März 2024: https://www.aljazeera.com/program/the-bottom-line/2024/3/17/professor-jeffrey-sachs-us-is-complicit-in-israeli-genocide — Zu Biden und Trump als Partnern beim Genozid: „The US Can End the Gaza Genocide Now“, 20. August 2025: https://www.jeffsachs.org/newspaper-articles/62j6kwar5zj57zdljed94an5e9lya8 — Zum „Gangstertum“ in der US-amerikanischen außenpolitischen Entscheidungsfindung: Interview mit Richter Andrew Napolitano, Judging Freedom, 1. Juni 2026 (Transkript: https://singjupost.com/prof-jeffrey-sachs-how-the-best-military-and-intel-failed-transcript; Video: https://www.youtube.com/watch?v=xciEC59zChI) — Zum IStGH-Haftbefehl gegen Netanjahu als Anklage der US-amerikanischen Mitschuld: „The ICC Arrest Warrant for Netanyahu Is Also an Indictment of US Policy and Complicity“, Common Dreams, 22. November 2024: https://www.commondreams.org/opinion/icc-arrest-warrant-netanyahu ↩︎
  11. John J. Mearsheimer, Grundsatzrede: „US Middle East Policy: The Growing Propensity for Genocide“, Arab Center Washington DC, 10. April 2026. Kurzausschnitt: https://www.youtube.com/shorts/IB2ODhCojXY (YouTube Shorts); vollständige Rede: https://www.youtube.com/watch?v=nXQLRDDmU6Q ↩︎
  12. Amnesty International, „Israel/OPT: Global impunity fueling Israel’s unlawful annexation measures in the West Bank“, 27 February 2026: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2026/02/israel-opt-global-impunity-fueling-israels-unlawful-annexation-measures-in-the-west-bank/ — Times of Israel, „Cabinet OKs new West Bank land registration process, critics decry ‚de-facto annexation'“, 15 February 2026: https://www.timesofisrael.com/cabinet-oks-new-west-bank-land-registration-process-critics-decry-de-facto-annexation/ ↩︎
  13. Peace Now, „2025 was record year for settlement expansion, construction and planning“, Times of Israel, 25 February 2026: https://www.timesofisrael.com/2025-record-year-for-settlement-expansion-construction-and-planning-ngo-finds/ — Peace Now, „Summary of a Year of Terror, Expulsion, and Annexation — 2025 in the Settlements“, 3 February 2026: https://peacenow.org.il/en/summary-of-2025-in-settlements ↩︎
  14. OHCHR, „Israel’s settlement expansion drives mass displacement in West Bank“, 17 March 2026: https://www.ohchr.org/en/press-releases/2026/03/israels-settlement-expansion-drives-mass-displacement-west-bank-un-report — Reuters / Al-Monitor, 17 March 2026: https://www.al-monitor.com/originals/2026/03/un-says-more-36000-palestinians-displaced-israeli-settlement-drive ↩︎
  15. Amnesty International, „Israel/OPT: Global impunity fueling Israel’s unlawful annexation measures in the West Bank“, 27 February 2026: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2026/02/israel-opt-global-impunity-fueling-israels-unlawful-annexation-measures-in-the-west-bank/ — Peace Now, „Israel Advances E1 Construction Tender“, 5 January 2026: https://peacenow.org.il/en/e1-construction-tender — PBS NewsHour, „Israel clears final hurdle to start settlement construction that would cut the West Bank in two“, 6 January 2026: https://www.pbs.org/newshour/world/israel-clears-final-hurdle-to-start-settlement-construction-that-would-cut-the-west-bank-in-two ↩︎
  16. TRT World, „UN slams Israel’s new law allowing life sentences for Palestinian children“, May 2025: https://www.trtworld.com/article/76d1eaa5412a; B’Tselem, „The Military Courts“: https://www.btselem.org/military_courts; and PALPULSE, “West Bank Children Dragged Into Apartheid Courts”: https://www.youtube.com/shorts/2zXaiFTAxs4 ↩︎
  17. UN-Experten, OHCHR, ”Palestinians‘ right to due process guarantees have been violated for 57 years“, 3. Juli 2024: https://www.un.org/unispal/document/un-experts-condemn-03jul24 ↩︎
  18. Wikipedia, ”Palestinian children in Israeli custody“ (unter Zusammenfassung von UNICEF-, B’Tselem- und Human-Rights-Watch-Dokumentation): https://en.wikipedia.org/wiki/Palestinian_children_in_Israeli_custody — UNICEF / UN Question of Palestine, ”Children in Israeli Military Detention“: https://www.un.org/unispal/document/auto-insert-208566/ — PALPULSE, ”West Bank Children Dragged Into Apartheid Courts“: https://www.youtube.com/shorts/2zXaiFTAxs4 ↩︎
  19. UNICEF, “Children in Israeli Military Detention“, zitiert in: https://www.un.org/unispal/document/aut”-insert-208566/ ↩︎
  20. TRT World, ibid. — Defense for Children Palestine, ”Military Detention“: https://www.dci-palestine.org/military_detention ↩︎
  21. AP/PBS NewsHour, „Israel’s Parliament approves death penalty for Palestinians convicted of murdering Israelis“, 30 March 2026: https://www.pbs.org/newshour/amp/world/israels-parliament-approves-death-penalty-for-palestinians-convicted-of-murdering-israelis — Times of Israel, 31 March 2026: https://www.timesofisrael.com/knesset-passes-death-penalty-law-for-palestinians-convicted-of-deadly-acts-of-terror/ — Death Penalty Information Center overview with full media references: https://deathpenaltyinfo.org/israel-passes-mandatory-death-penalty-for-palestinians-convicted-of-terrorism-flouting-international-law-and-drawing-widespread-condemnation ↩︎
  22. UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk, Erklärung, 31. März 2026: https://www.un.org/unispal/document/ohchr-statement-death-penalty-israel/ ↩︎
  23. Human Rights Watch, ”Adoption of death penalty law by the Israeli Knesset requires urgent EU measures“, 2. April 2026: https://www.hrw.org/news/2026/04/02/adoption-of-death-penalty-law-by-the-israeli-knesset-requires-urgent-eu-measures — Al Jazeera, ”What’s Israel’s death penalty law that only applies to Palestinians?“, 31. März 2026: https://www.aljazeera.com/news/2026/3/31/whats-israels-death-penalty-law-that-only-applies-to-palestinians ↩︎
  24. Libanesisches Gesundheitsministerium; Daten vom The Guardian on Middle East crisis live am 25. Mai 2026 – ebenso Al Jazeera: https://www.aljazeera.com/news/2026/5/25/israel-kills-three-in-attacks-on-lebanon-issues-more-displacement-orders ↩︎
  25. OHCHR, „UN report on deaths and displacement in Lebanon“, 24. April 2026: https://www.ohchr.org/en/press-briefing-notes/2026/04/un-report-deaths-and-displacement-lebanon ↩︎
  26. Wikipedia, ”8 April 2026 Israeli attacks on Lebanon“: https://en.wikipedia.org/wiki/8_April_2026_Israeli_attacks_on_Lebanon ↩︎
  27. OCHA / People’s Daily, ”Hostilities drive up casualties, displacement in Lebanon despite ceasefire“, 19. Mai 2026: https://en.people.cn/n3/2026/0520/c90000-20458171.html — UNRWA Situation Report #10, Lebanon Emergency Response 2026: https://www.unrwa.org/resources/reports/unrwa-situation-report-10-lebanon-emergency-response-2026 ↩︎
  28. Al Jazeera, ”Israel kills three in attacks on Lebanon, issues more displacement orders“, 25. Mai 2026: https://www.aljazeera.com/news/2026/5/25/israel-kills-three-in-attacks-on-lebanon-issues-more-displacement-orders — und Al Jazeera, ”Israeli killings in Lebanon rise: Is even the pretence of a ceasefire over?“, 11. Mai 2026: https://www.aljazeera.com/amp/news/2026/5/11/israeli-killings-in-lebanon-rise-is-even-the-pretence-of-a-ceasefire-over ↩︎
  29. Wikipedia, ”January 2025 southern Lebanon attack“: https://en.wikipedia.org/wiki/January_2025_southern_Lebanon_attack ↩︎
  30. UN Security Council Resolution 1701 (S/RES/1701), adopted unanimously on11 August 2006, called for the full cessation of hostilities between Israel and Hezbollah, the withdrawal of all Israeli forces from southern Lebanon, and the deployment of Lebanese troops and UNIFIL peacekeepers to the south. The resolution stipulated that the only armed groups permitted south of the Litani River should be the Lebanese military and UN peacekeeping forces. Full text: https://unsco.unmissions.org/sites/default/files/s_res_17012006.pdf — UN News explainer: https://news.un.org/en/story/2024/10/1155221 ↩︎
  31. Zum Engagement der Hisbollah ab dem 8. Oktober 2023 und ihrer erklärten Gaza-Konditionalität für jeden Waffenstillstand: UK House of Commons Library, Research Briefing CBP-10108, “Israel-Hezbollah conflict 2023/24: UK and international response“, https://commonslibrary.parliament.uk/research-briefings/cbp-10108/. Zur Solidaritätsrahmung der Hisbollah: Manara Magazine / Cambridge Middle East and North Africa Forum, ”Between Narrative and Reality: Hezbollah, 2024–2026″, April 2026, https://manaramagazine.org/2026/04/between-narrative-and-reality-hezbollah/ ↩︎
  32. Hugh Lovatt, European Council on Foreign Relations, zitiert nach Associated Press, 11. Mai 2026: https://www.npr.org/2026/05/12/g-s1-121581/eu-diplomats-agree-to-sanction-hamas-leaders-and-israeli-settlers ↩︎