Salto Mortale im Netz: Welche Werte gelten in der digitalen Welt?


Jutta Croll

Mag. Jutta Croll
Stiftung Digitale Chancen





Kinder und Jugendliche gelten heute als die vernetzte Generation. Was bringen sie mit in die digitale Welt und welche Werte stellt das Netz ihnen bereit?

1. Wer sind die Nutzerinnen und Nutzer 2007?

Im Jahr 2007 gelten in Deutschland 60,2% der Bevölkerung über 14 Jahre als Internetnutzer. 5,7% werden als Nutzungsplaner bezeichnet, weil sie bei der Befragung für den (N)Onliner Atlas die Absicht äußern, innerhalb der nächsten zwölf Monate den Schritt in die Online-Welt zu unternehmen. 34,1% hingegen zählen zu den so genannten Offlinern ohne Nutzungsabsicht. Betrachtet man die verschiedenen Bevölkerungsgruppen differenzierter, ergibt sich ein klares Bild. Zunächst ist ein deutliches Altersgefälle festzustellen. Während von den Jugendlichen im Alter von 14 bis 19 Jahren 89,4% das Internet nutzen, sind es bei den 60 - 69-Jährigen nur 35,5%, bei den über 70-Jährigen sogar nur 13,2% der Bevölkerung (Abb. 1). Dies spiegelt sich auch in der Differenzierung nach Haushaltsgröße wider, in den Ein-Personen-Haushalten liegt die Internetnutzung deutlich unter 50% (Abb. 2).

Internetnutzer in Deutschland nach Alter

Abb. 1: Internetnutzer in Deutschland nach Alter
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Internetnutzer nach Haushaltsgroessee

Abb. 2: Internetnutzer nach Haushaltsgröße,
Quelle: TNS Infratest (N)Onliner Atlas 2007, www.nonliner-atlas.de
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Nach wie vor zählen deutlich mehr Männer als Frauen zu den Onlinern. Dieses als Gender-Gap bezeichnete Phänomen hat sich seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2001 nur geringfügig verändert, auch wenn der Vorsprung der männlichen Bevölkerung mit einem Abstand von 13,3% gegenüber der weiblichen Bevölkerung in 2007 etwas geringer ausfällt als in den Jahren zuvor, wie die folgende Abbildung zeigt.

Männer und Frauen im Internet
Abb. 3: Entwicklung der Internetnutzung bei Männern und Frauen 2001-2007
Quelle: TNS Infratest (N)Onliner Atlas 2007, www.nonliner-atlas.de


2. Web 2.0 – Raum für das virtuelle Leben

In der Informationsgesellschaft verändern sich die Bedingungen der gesellschaftlichen Beteiligung. Neue Möglichkeiten entstehen, aber zugleich wächst das Risiko, dass bisher benachteiligte Gruppen nicht genügend einbezogen werden. Für die Beschaffung von Informationen und die Organisation von Alltag und Beruf wird das Internet heute immer wichtiger. Gleichzeitig bietet es eine Plattform für gesellschaftliche und politische Partizipation. Bisher machen aber, wie zuvor geschildert und durch die Erhebungen des (N)Onliner Atlas belegt, große Gruppen der Bevölkerung von diesen Möglichkeiten (noch) keinen Gebrauch. Die Gründe dafür sind vielfältig. Sie liegen einerseits darin, dass immer noch zu wenige Angebote nutzerfreundlich und barrierefrei gestaltet sind. Andererseits verfügen viele Menschen nicht über die erforderliche Medienkompetenz, um die Inhalte erfassen und in alltagsrelevantes Handeln umsetzen zu können.

Für diejenigen, die bereits zu den Nutzern zählen, eröffnen sich unter dem Schlagwort Web 2.0 neue Chancen der gesellschaftlichen Teilhabe. Mit dem Begriff Web 2.0 werden neue veränderte Internetangebote bezeichnet, die im Wesentlichen auf eine stärkere Einbeziehung der Nutzerinnen und Nutzer zielen. Hier sind an erster Stelle die so genannten Weblogs oder Blogs zu nennen: Onlinetagebücher, die mit Hilfe von im Internet bereitgestellten Programmen ohne jegliche Vorkenntnisse erstellt werden können und allen Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit bieten, die im Weblog veröffentlichen Texte zu kommentieren und diese Kommentare wiederum sofort zu veröffentlichen. Zunehmend wandeln sich die Blogs von privaten Tagebüchern zu Instrumenten der Unternehmenskommunikation oder der politischen Meinungsäußerung. Im amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf 2004 haben Blogs mit, von und über die Kandidaten eine wesentliche Rolle gespielt. Von den deutschen Internetnutzerinnen und Nutzern gaben in einer Befragung der Communications Networks im Jahr 2006 2,5 Mio Menschen an, Blogs zu besuchen und zu lesen, rd. 1 Mio Menschen in Deutschland betreiben nach eigenen Angaben selbst einen Blog. Die Blogger gehören in erster Linie den jüngeren und gebildeteren Bevölkerungsgruppen an, 69% sind unter 39 Jahre alt, ein Drittel hat Abitur oder studiert (vgl. Communications Networks 10.1, April 2007).

Das Veröffentlichen von Inhalten durch die Internetnutzerinnen und Nutzer ist ein Charakteristikum nahezu aller Web 2.0 Anwendungen, besonders ausgeprägt bei den so genannten Wikis, von denen die Online-Enzyklopädie Wikipedia, bei der die Artikel durch die Internetgemeinde erstellt werden, das bekannteste Beispiel ist. Online bereitgestellte Office-Anwendungen, Kartenanwendungen und online durchgeführte Meinungsumfragen sowie Bewertungssysteme, die in Echtzeit die Meinung der Nutzerinnen und Nutzer online wieder geben, und so genannte Mash-Ups, bei denen der Inhalt der Website ausschließlich aus auf anderen Servern verfügbaren Inhalten je nach Nutzeranfrage individuell zusammengestellt wird, sind hier nur der Vollständigkeit halber zu erwähnen.

Viele der zuvor genannten Elemente werden in den so genannten Austauschplattformen vereinigt. Während Angebote wie Flickr oder Youtube in erster Linie dem Zweck dienen, Bilder oder Videos schnell und unkompliziert zu veröffentlichen und zum kostenlosen Tausch anzubieten, steht bei Angeboten wie Facebook oder StudiVZ die Veröffentlichung eines eigenen Profils und das Interesse an Kontakten zu anderen Nutzerinnen und Nutzern im Vordergrund. Im Hinblick auf die hier zu behandelnden Fragen des Jugendschutzes und der Werte, die in der digitalen Welt Relevanz haben, sind derartige Kontakt- und Profilplattformen von besonderem Interesse.

Für die Nutzung von und die Beteiligung an den verschiedenen Anwendungstypen des Web 2.0 benötigen die Nutzerinnen und Nutzer kaum technische Vorkenntnisse: Das Publizieren eines Artikels im Wiki ist so einfach wie das Schreiben und Versenden einer E-Mail. Selbst das Einrichten und Betreiben eines Blogs kann mit ein paar Klicks bewältigt werden. Den Wahrheitsgehalt solcher Veröffentlichungen zu bewerten und die Folgen des eigenen Handelns im Netz abschätzen zu können, ist die größere Herausforderung.

Ein weiterer Typus des Web 2.0 sind die verschiedenen Arten von online verfügbaren Spielen. Neben den aus Gründen des Jugendschutzes in der Diskussion stehenden so genannten Ballerspielen oder Ego-Shootern, hat das Spiel Second Life Aufmerksamkeit dadurch erregt, dass namhafte Unternehmen in der virtuellen Realität des Spiels eigene Firmenniederlassungen eröffnet haben, und zwar auch in der Absicht, auf diesem Wege neue Kundengruppen zu erschließen. Ob dies gelingen kann, ist angesichts der im Frühjahr 2007 bei der WWW-Benutzeranalyse von Fittkau und Maaß erhobenen Zahlen fraglich. Bei Jugendlichen und jungen Menschen im Alter von 20 bis 29 Jahren hat Second Life mit rd. 79% der Internetnutzerschaft den höchsten Bekanntheitsgrad, dieser Wert sinkt mit zunehmendem Alter, erreicht aber bei den über 50-jährigen Internetznutzern immer noch über 55%. Kennen heißt aber noch nicht zwangsläufig auch nutzen, wie die folgende Abbildung zeigt.

Nutzung von Second Life
Abb. 4: Nutzung von Second Life differenziert nach Altersgruppen
Quelle: Fittkau und Maaß, W3B, April/Mai 2007, www.fittkaumaass.de

Unter den Jugendlichen bis 20 Jahre sind nur 12,6% gelegentliche Nutzer, ganze 2,2% bewegen sich mindestens einmal wöchentlich in der virtuellen Realität des Second Life. Die Nutzung nimmt bereits in der nächsten Altersgruppe deutlich ab und liegt bei den über-50-Jährigen nicht einmal bei 5% der Internetnutzer. 64,9% der befragten Nutzerinnen und Nutzer gaben an, dass sie Second Life nach dem ersten Ausprobieren nie wieder aktiv genutzt haben. Von den Verbleibenden sind nur 12,3% nach eigenen Angaben im Second Life schon einmal auf Produkte aufmerksam geworden, die sie zuvor nicht kannten.

Das Leben im Raum des Web 2.0 scheint nur an bestimmten Punkten übereinstimmung mit der Bevölkerung und deren Gewohnheiten in der realen Welt aufzuweisen. Für Kinder und Jugendliche allerdings sind die Grenzen oft nur schwer zu erkennen, woraus sich Risiken und Gefahren ergeben können.

3. Kinder und Jugendliche im Netz

Nach einer rasanten Entwicklung in den letzten rd. 10 Jahren sind heute weite Teile der jungen Generation im Netz zu Hause. Die Studien des medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest (KIM-Studie und JIM-Studie) erfassen seit dem Jahr 1998 die Entwicklung der Internetnutzung in der jüngeren Generation. Laut der KIM-Studie nutzen 60% der Jungen und 55% der Mädchen im Alter von 6 - 13 Jahren das Internet (vgl. KIM 2006). Die JIM-Studie 2006, die Jugendliche in den Altersgruppen von 12 - 19 Jahren berücksichtigt, spricht von 89% der weiblichen und 91% der männlichen Jugendlichen, die regelmäßig zumindest selten online gehen.

Internetnutzer 12-19 Jahre
Abb. 5: Internetnutzer in den Altersgruppen 12 – 19 Jahre
(Quelle: JIM-Studie 2006)

Kinder und Jugendliche begegnen den neuen Medien ohne Vorbehalte, allerdings auch ohne Risikobewusstsein, wie eine qualitative Erhebung des Eurobarometer aus dem Jahr 2007 belegt (vgl. Eurobarometer 2007). Im Rahmen der Studie wurden in allen 27 europäischen Mitgliedsländern sowie in Norwegen und Island Interviews mit Kindern im Alter 9 – 10 Jahren und Jugendlichen im Alter von 12 – 14 Jahren geführt. Als häufigste Nutzungsformen wurden von den Kindern und Jugendlichen genannt: Kommunikation (steigend mit dem Alter, Mädchen mehr als Jungen), Blogs gestalten, Klingeltöne downloaden, Chatten, Kontakte zu 'unbekannten‘ Personen aufbauen und unterhalten, Teilnahme an Wettbewerben und Telefonieren über das Internet. Auf die Frage nach den möglichen Risiken reagieren sie selbstbewusst: Die meisten Kinder und Jugendlichen schätzen die eigene Medienkompetenz höher ein als die ihrer Eltern und glauben, mit möglichen Gefahren gut umgehen zu können. Lediglich jüngere Kinder und einige der Mädchen gaben an, durch bestimmte Inhalte schockiert zu sein. Für männliche Jugendliche sind Gewaltdarstellungen geradezu ein Anreiz, bestimmte Internetseiten aufzusuchen.

Gefährliche Kontakte sehen die im Rahmen der Eurobarometer-Interviews befragten Kinder und Jugendlichen als ein eher geringes Risiko, und sie sind sicher, dieses beherrschen zu können. Eltern und andere Autoritäten werden von den Kindern und Jugendlichen kaum ins Vertrauen gezogen, wenn es um Risiken und Gefahren des Internet geht; auch unangenehme Situationen werden nur selten mit erwachsenen Personen besprochen. Wenn in den Zeiten des globalen Internet ein angemessener Jugendmedienschutz gewährleistet sein soll, müssen aus diesen Erkenntnissen Schlüsse gezogen und es muss entsprechend auf das Nutzungsverhalten der Kinder und Jugendlichen reagiert werden.

4. Jugendschutz in Europa

Jugendmedienschutz ist heute eine nicht länger national zu bewältigende Aufgabe; vielmehr machen Internetinhalte, die weltweit auf Servern bereitgestellt werden, eine international koordinierte Vorgehensweise gegen solche Angebote erforderlich, die für Kinder und Jugendliche eine Gefährdung darstellen können. In Deutschland stellt der Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) vom 1. April 2003 ergänzt durch das Jugendschutzgesetz (JuschG) in der Fassung vom 23. Juli 2002 die gesetzliche Grundlage des Jugendmedienschutzes dar. Der JMStV unterscheidet zwischen unzulässigen und entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten. Einige der unzulässigen Inhalte – wie Angebote, die gegen die Menschenwürde verstoßen, oder Angebote, die pornografisch sind und Gewalttätigkeiten, sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren darstellen – dürfen in keiner Weise über die Medien verbreitet werden. Andere Angebote (wie zum Beispiel sonstige Pornografie) gelten ebenfalls als unzulässig im Rundfunk, dürfen aber im Internet verbreitet werden, wenn der Anbieter sicherstellt, dass nur Erwachsene, nicht aber Kinder und Jugendliche darauf Zugriff haben. Eingesetzt werden dafür so genannte Altersverifikationssysteme.

Von den unzulässigen Inhalten zu unterscheiden sind die entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote. Wenn ein Angebot von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) als entwicklungsbeeinträchtigend klassifiziert wurde, sind die Medienanbieter verpflichtet sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche der betroffenen Altersstufen in der Regel keinen Zugang zu diesen Inhalten haben. Für das Internet verpflichtet der Gesetzgeber die Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten, durch technische Maßnahmen sicherzustellen, dass Minderjährige die Angebote nicht nutzen können. Hier kommen zum Beispiel Filtersysteme in Frage, die die Nutzung der Inhalte durch Kinder und Jugendliche unmöglich machen oder zumindest wesentlich erschweren. Die Bewertung dessen, was als illegal oder unzulässig gilt und was lediglich als unerwünscht oder als belästigend eingestuft wird, ist in den einzelnen Ländern und Regionen unterschiedlich. Eine im Jahr 1999 durch das Allensbacher Institut für Demoskopie durchgeführte Erhebung in Australien, USA und Deutschland bestätigt einen internationalen Konsens im Hinblick auf die Ablehnung von pornografischen und rassistischen Inhalten, sieht aber auch deutliche Unterschiede zum Beispiel hinsichtlich der Bewertung der Darstellung nackter Körper (Kröcher 2000, S. 420). In der jeweiligen nationalen Gesetzgebung zum Jugendschutz spiegelt sich die unterschiedliche Beurteilung von Inhalten und deren Zulässigkeit wider.

Auf europäischer Ebene bemüht sich die Europäische Kommission mit der Verwendung der Begriffe 'illegal and harmful content' um Harmonisierung. Seit dem Jahr 1999 verfolgt sie mit dem Safer Internet Action Plan sowie dem Folgeprogramm Safer Internet Plus das Ziel, den Jugendmedienschutz insbesondere im Bereich des Internet in den europäischen Ländern zu verbessern. Die Stiftung Digitale Chancen wurde im Rahmen dieses Programms Ende 2006 von der Europäischen Kommission mit dem Aufbau eines internationalen Runden Tisches für den Jugendschutz, dem so genannten Youth Protection Roundtable beauftragt.

Aufgabe des Youth Protection Roundtables ist es, einen bereichsübergreifenden Dialog zwischen technischen Experten und Eltern sowie Pädagogen zu initiieren und eine gemeinsame Strategie eingebettet in die kulturelle Situation der Mitgliedsländer zu entwickeln. Technische Instrumente in Verbindung mit der Vermittlung von Medienkompetenz sollen Kinder und Jugendliche einerseits davor bewahren, mit ungeeigneten, unerwünschten und schädlichen Inhalten bei der Internetnutzung in Kontakt zu geraten, und sie andererseits dazu befähigen, kompetent und angemessen mit den Möglichkeiten und Risiken des Internet umzugehen. Eine im Rahmen der Arbeit des Roundtables durchgeführte Expertenbefragung zeigt, dass die Risikoeinschätzung der Erwachsenen deutlich von der der Kinder und Jugendlichen, die im vorausgehenden Kapitel beschrieben wurde, differiert.

Risiken für Kinder und Jugendliche im Internet
Abb. 6: Welche der genannten Risiken sind nach Ihrer Meinung am gefährlichsten für Kinder und Jugendliche?
Bitte wählen Sie drei der genannten Risiken (n = 126)

Der Kontakt zu nicht altersgerechten sexuellen Inhalten gilt für mehr als zwei Drittel der befragten 126 Expertinnen und Experten aus 25 europäischen Ländern und Israel als besonders relevant. Am zweit häufigsten werden 'Kontakte zu ungeeigneten Personen' genannt, dies ist ebenfalls vor dem Hintergrund der vermuteten sexuellen Belästigung zu sehen. Auch Kontakte zu gewalthaltigen Inhalten und der Verlust von Privatsphäre spielen unter den von den Expertinnen und Experten erwarteten Risiken eine wesentliche Rolle. Rassismus, finanzieller Betrug und ungeeignete Beratung durch Forumsbeiträge sind dagegen von nachrangiger Bedeutung.

In Bezug auf Schutzmaßnahmen wurden die Experten gebeten, eine vorgegebene Auswahl von sechs verschiedenen Maßnahmen im Hinblick auf deren Eignung für den Schutz der jüngeren Altersgruppe bis einschließlich 13 Jahre, die als Kinder bezeichnet werden, und der Gruppe der Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren zu priorisieren.

Kinder und Jugendliche im Internet schützen
Abb. 7: Welche Maßnahmen sind nach Ihrer Ansicht am besten geeignet um Kinder/Jugendliche zu schützen?
Priorität auf einer Skala von 1 bis 6 (n = 126)
(Zum Vergrößern auf das Bild klicken)

Für die jüngere Altersgruppe sehen die meisten Expertinnen und Experten elterliche Kontrolle als die am besten geeignete Maßnahme, die Förderung der Medienkompetenz wird hier als zweitwichtigste Maßnahme genannt. In der Altersgruppe der 14- bis 17-Jährigen spielen die beiden gleichen Maßnahmen mit umgekehrter Priorität die wichtigste Rolle vor allen anderen Möglichkeiten. Die Kontrolle des Internet durch die Polizei könnte nach Einschätzung der Experten für beide Altersgruppen allenfalls in sehr geringem Maße die Sicherheit erhöhen. Dies spiegeln auch die Antworten auf die Frage wider, wer Kinder und Jugendliche vor den Risiken des Internet schützen sollte. Auch hier wurden die Befragten aufgefordert, für fünf angebotene Möglichkeiten Prioritäten zu wählen. Eltern werden auch bei dieser Frage als diejenigen angesehen, die die Aufgabe des Jugendmedienschutzes am besten bewältigen können. An zweiter Stelle werden Lehrer und Jugendsozialarbeiter genannt. Politischen Entscheidungsträgern wird mehr Priorität eingeräumt als den Unternehmen, und die Polizei rangiert wiederum an letzter Stelle.

Wenn, wie aus den Ergebnissen der Eurobarometer-Studie hervorgeht, Kinder und Jugendliche ihre erwachsenen Ansprechpartner angesichts von Gefährdungen im Internet nur selten ins Vertrauen ziehen, müssen Eltern und Pädagogen sich noch eingehender als bisher mit der Frage befassen, wie sie der jungen Generation die in der Digitalen Welt erforderlichen Fähigkeiten und Werte erfolgreich vermitteln können.

5. Welche Werte gelten in der Digitalen Welt?

"Das Internet ist zu kompliziert" titelte am 30. November 2006 die Zeitschrift Internet World Business. Das scheint für Kinder und Jugendliche nicht zu gelten, aber für diejenigen Erwachsenen, die das Internet bisher nicht oder nur in geringem Maße nutzen. Wenn aber Eltern und Kinder sich gleichermaßen sicher und kompetent durch die Digitale Welt bewegen sollen, bedarf es gemeinsamer Werte und Regeln. Aus dem Katalog der in Artikel 19 des Grundgesetz verankerten Grundrechte – wie Recht auf Menschenwürde und freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Freiheit der Person, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Gleichberechtigung, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit der Kunst und der Wissenschaft, Schutz von Ehe und Familie, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Brief- und Postgeheimnis, Freiheit der Berufswahl, Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentumsrechte, Asylrecht, Petitionsrecht – werden einige in der Digitalen Welt zumindest in Frage gestellt oder aber geraten in Gefahr. Zum Beispiel unterstützen neuartige Internetangebote – wie die im Kapitel Web 2.0 beschriebenen – das Recht auf freie Meinungsäußerung. Durch die von den Nutzerinnen und Nutzern selbst generierten Inhalte kann aber das Recht Anderer auf Unversehrtheit der Person oder das Recht auf Menschenwürde durchaus verletzt werden. Gerade Kinder und Jugendliche sehen einen großen Reiz darin, diffamierende Bilder Anderer im Internet zu veröffentlichen. Dass es sich bei dieser Form des so genannten Cyber-Bullying nicht um einen harm- und folgenlosen Scherz handelt, müssen ihnen Eltern und Pädagogen vermitteln.

Die Möglichkeiten der digitalen Vervielfältigung können eine Verletzung der im Grundgesetz garantierten Eigentumsrechte, durch die auch geistiges Eigentum geschützt wird, nach sich ziehen. Web 2.0 Anwendungen wie zum Beispiel Plattformen für den Austausch von Bild-, Video- und Tonmaterial muss man auch im Hinblick auf derartige Risiken betrachten. Damit eine sichere Nutzung derartiger Angebote gewährleistet werden kann, ist es an erster Stelle erforderlich, Nutzerinnen und Nutzer für die möglichen Rechtsverletzungen zu sensibilisieren und ihnen die erforderliche Medienkompetenz zu vermitteln. Für Jugendliche, die sich – wie zuvor beschrieben – die Digitale Welt auf die ihnen eigene Weise erobern, gilt dies in besonderem Maße. Nicht die Verhinderung von bestimmten Anwendungstypen und von jugendlichem Nutzungsverhalten sollte das pädagogische Handeln prägen, sondern vielmehr die Befähigung zum Erkennen von Gefahren für sich und andere. Für jüngere Kinder, bei denen Eltern und Pädagogen in noch größerem Umfang als bei Jugendlichen die Verantwortung für eine sichere Mediennutzung tragen, sind darüber hinaus weitere Schutzmaßnahmen in Erwägung zu ziehen.

Die im Mai 2007 vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in Deutschland ins Leben gerufene Initiative 'Ein Netz für Kinder' kann für die jüngere Altersgruppe einen Beitrag zur Verringerung der Gefährdungen in der Digitalen Welt leisten. Es handelt sich dabei um ein geschlossenes Webangebot für Kinder bis zwölf Jahre, das durch Zugangs- und Contentprovider finanziert wird. Das Angebot soll ca. 5.000 Webseiten umfassen, die aufgrund eines Bewertungsverfahrens als kindgerecht ausgewählt wurden. Es soll Kinder an geeignete Inhalte heranführen, sie für die Nutzung des Internet qualifizieren und sie befähigen, selbst zu entscheiden, was im Netz gut für sie ist. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Initiative Kinder und Eltern auch zum verantwortungsbewusstem Generieren von Inhalten befähigt werden.

Wenn die Durchdringung unseres Alltags mit dem Internet einhergehen soll mit einer Bereicherung und Erweiterung der Möglichkeiten des Einzelnen und gleichzeitig einer größeren Chancengerechtigkeit, ohne dass es zu einem Verlust von gesellschaftlich anerkannten Werten kommt, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und der gesellschaftlichen Gruppen.